
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2003 / 16. März 2004 ist am 1. Juli 2004 die aktuell gültige Neufassung der Heilmittelrichtlinien in Kraft getreten. Diese Heilmittelrichtlinien regeln die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Verordnung von Physiotherapie ist darin ganz klar geregelt und sichert somit dem Mukoviszidosepatienten die notwendige Therapie von mindestens 60 Minuten.
Die Therapiedauer von einer jetzt gültigen mittleren Behandlungsdauer von 60 Minuten hat eine historische Begründung. Vor Inkrafttreten der aktuell gültigen Neufassung der Heilmittelrichtlinien wurde „Physiotherapie bei Mukoviszidose“ als Dreifachbehandlung verordnet. In einer therapeutischen Einheit kamen verschiedene physiotherapeutische Techniken zur Anwendung. Dieser zeitlichen Zusammenhang ergab eine mittlere Behandlungsdauer von 60 Minuten.
Die Therapiezeit ist nun eindeutig geregelt, erforderlich hierzu ist eine korrekt ausgestellte Verordnung (siehe Muster).